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Rettungsdienst


Der Rettungsdienst ist für die schnelle und fachgerechte medizinische Versorgung von Patienten in Notsituationen zuständig und das 24 Stunden am Tag. In der Schweiz wird der Rettungsdienst als Sanität und in Österreich als Rettung bezeichnet. Zuständig ist der Rettungsdienst für alle medizinischen Notfälle. Dabei spielt die auslösende Ursache für den Einsatz des Rettungsdienstes keine Rolle. Egal ob Herzinfarkt oder Sturz, in Deutschland ist der Rettungsdienst zuständig. In Deutschland ist die Organisation des Rettungsdienstes Aufgabe der Bundesländer. Geregelt wird dies durch das Grundgesetz und durch spezielle länderspezifische Gesetze. Die Länder geben die Organisation oft an die kleineren Verwaltungseinheiten weiter. Diese organisieren den Rettungsdienst durch Personal- und Materialbereitstellung oder auch durch die Gründung eigener Rettungsdienstanbieter. Aber auch die Übertragung der Aufgaben auf hauptamtliche Feuerwehrkräfte oder gemeinnützige Organisationen ist üblich. In jüngster Zeit übernehmen auch Unternehmen die Bereitstellung des Rettungsdienstes. Die bekanntesten und größten gemeinnützigen Organisation, die den Rettungsdienst in vielen Bundesländern stellen sind die Johanniter, der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser Hilfsdienst und das Deutsche Rote Kreuz. Die Anfänge der ersten Hilfe gehen auf die Heere in der Zeit von Napoleon zurück. Mit den Heeren in dieser Zeit reisten Barbiere und Friseure als Ersthelfer. Sie begleiteten die Heere zu den Schlachten und waren für die Bergung von Verletzten aus dem Kampfgetümmel zuständig. Es gab zwar schon den Stand der Ärzte, allerdings war die Begleitung der Heere durch Ärzte nicht üblich. Dadurch kamen die ebenfalls in Anatomie geschulten Friseure und Barbiere als Rettungsdienst zum Einsatz. Die damaligen Möglichkeiten des Rettungsdienstes sind nicht dokumentiert, waren aber wahrscheinlich schon durch die hygienischen Umstände sehr limitiert.

Die ersten organisierten Rettungsdienste entstanden Ende des 18ten Jahrhunderts durch Verordnung der Herrschenden, die gleichzeitig ihren Bürgern die Pflicht zur Lebensrettung auferlegt. Daraus entstanden in den großen Städten Ende des 19ten Jahrhunderts die ersten organisierten Rettungsdienste mit eigenem Krankentransportern. Sie wurden von gewerblichen und karikativen Gruppen organisiert und betrieben. Die ersten Rettungswagen kamen kurz nach dem Ersten Weltkrieg zum Einsatz. Während der NS-Herrschaft wurde im Jahr 1943 durch einen Erlass versucht, die flächendeckende Versorgung durch ein vereinheitlichtes Kranktransportwesen zu organisieren. Zuständig dafür sollte das der NSDAP unterstellte Rote Kreuz sein. Diese Form des Rettungsdienstes verschwand mit dem Ende des zweiten Weltkrieges. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Aufgabe zunächst an die Kommunen und das entnazifizierte Deutsche Rote Kreuz übertragen. Zur Sicherstellung der Versorgung in den dünn besiedelten Gebieten wurden auch private Unternehmen für die Aufgaben des Rettungsdienstes verpflichtet.
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